Klimanotizen 66

Haben die Grünen mit ihrem Verhandlungsdruck gegenüber Union und SPD den Klimaschutz zurück auf die Agenda gebracht? Die Bauchredner des antiplanetaren Interesses wüten. Über »Klimaneutralität«, das Grundgesetz, Begriffsunschärfen und die Frage, ob Klimaschutz je ausreichend auf der Agenda war.

#1 Haben die Grünen mit ihrem Vorgehen in den Verhandlungen zum so genannten Finanzpaket den Klimaschutz zurück auf die Agenda gebracht? Im Bundestagswahlkampf wurde die Planetare Frage von den vernünftigeren Parteien meist ängstlich umlaufen – und von den meisten anderen wurde zwecks Wutbewirtschaftung die schöne fossile Vergangenheit propagiert. Nun lässt sich eine Regierung in spe durch den alten Bundestag zu erheblichen Kreditaufnahmen ermächtigen, was zu allerlei Debatten geführt hat, unter anderem in dem recht vielfältigen Spektrum, das sich dem »progressiven Lager« zurechnet. Die zur Mehrheitsfindung nötigen Grünen hatten sich in der Rolle gesehen, auf die »Zusätzlichkeit« des Sondervermögens für Investitionen in die Infrastruktur zu bestehen, damit der neue Finanzierungsspielraum von der Regierung, der sie nicht angehören werden, nicht für konsumtive Maßnahmen erübrigt wird, die als »Klientelismus« oder »politische Nebenkosten« kritisiert werden. Eben solche Ausgaben waren von einem Sondierungspapier von Union und SPD in Aussicht gestellt worden. Dieses Dokument offenbarte den parteipolitischen Kern der fossilen alten Bundesrepublik und sein Denken, wie wir das hier kommentiert hatten: »Es wird so getan, als könne man Zustände verlängern, unter denen soziale Integration im fossil-industriellen Kapitalismus durch immer mehr Wachstum möglich war, weil die sich so eröffnenden Verteilungsspielräume zu immer mehr Konsummöglichkeiten von Individuen und Staat wurden. Ein Win-Win, das nicht einmal im national beschränkten Rahmen funktionierte, wovon die sozialen Probleme künden. Vor allem funktionierte dieser Old Deal auch früher schon überhaupt nicht in einem planetaren Rahmen, da man Folgen dieses Kompromisses einfach verdrängt, ausgelagert, exportiert hat.«

#2 Die unter Eins formulierte Frage ist immer noch nicht beantwortet. Unter den verschiedenen Perspektiven auf das Ergebnis der Verständigung von Union und SPD mit den Grünen gibt es solche, die auf die Befüllung des Klima- und Transformationsfonds KTF verweisen – und solche, die daran erinnern, dass die mindestens nötigen Mittel für einen klimagerechten Wandel viel, sehr viel höher veranschlagt werden. Es gibt solche, die den Grünen die Rolle der Partei zuweisen, die durch Geschick eine Regierung, die davon nichts wissen wollte, doch noch auf die Ökologie gestoßen hätten – und solche, die warnen: »Die einseitige Entscheidung für den Militär-Keynesianismus ist auch eine Entscheidung gegen den Klimaschutz.« Hierfür werden dann angebots- und fiskalpolitische Argumente ins Feld geführt. Die öffentliche Debatte wird aber von etwas anderem bestimmt: einer Volte, die Ablenkung und Ahnungslosigkeit verbindet, wenn man das noch einigermaßen freundlich formulieren will. Vorn dabei wie üblich Medien des fossilistischen Roll-Back, die natürlich stets auch Bauchredner des antiplanetaren Interesses auftun. Die Tatsache, dass die Grünen eine finanzverfassungsrechtliche Zweckbindung für das Infrastruktur-Sondervermögen durchgesetzt haben, wird bei »Bild« zu »Merz’ größter Zeitbombe«. Warum? Angeblich weil »Klimaneutralität« nun »als streng definiertes Ziel ins Grundgesetz« geschrieben werde. Die politische Macht des Blattes der fossilistischen Lüge gründet hier nicht auf Behauptungen von »Experten«, die Dinge aufsagen, die kaum stimmen, sondern darauf, dass deren nachträgliche Korrektur weniger fett gesetzte Schlagzeilen macht. Irgendwas von »desaströse Folgen« und »Deindustrialisierung« wird schon hängen bleiben. Selbst ein Udo Di Fabio bringt via FAZ weniger Gewicht auf den Resonanzboden einer durch Propaganda und politische Fehler verunsicherten Bevölkerung. Nein, Klimaneutralität ist nicht neues Staatsziel, aber ja, der Staat ist durch Artikel 20a GG bereits verpflichtet, »in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung« zu schützen. Das könnten auch Zeitungen wie die FR wissen, die aber trotzdem im lärmenden Zug mitfährt: »Grüne könnten Merz mit nur einem Wort im Grundgesetz in die Knie zwingen.« Andere Zeitungen zitierten Leute, die sich anders als neoliberale Ökonomen mit der Verfassung auskennen, schlagzeilen dann aber trotzdem »Klimaneutral per Grundgesetz: Droht eine Klageflut?« Ja, ok: Die Grünen sind vielleicht nicht ganz unbeteiligt gewesen an dem politisch gewollten Irrtum, immerhin machte nach dem Kompromiss mit Union und SPD vergangene Woche schnell ein internes »Informationspapier für die Abgeordnete« die Runde, in dem es heißt: »Erstmals findet der Begriff der Klimaneutralität nun ausdrücklich Eingang in das Grundgesetz.« Aber es heißt dort eben auch, dass dies lediglich eine finanzverfassungsrechtliche Zweckbindung ist. 

#3 Apropos Bindung. Die FAZ macht aus ihrem Herzen keine Mördergrube und kommentiert: »Alles Mögliche kann man in das Grundgesetz schreiben, zum Beispiel: Deutschland wird 2026 kriminalitätsneutral sein, 2027 besenrein und bis 2028 bedrohungsfrei. Das stört nicht weiter, solange daraus keine konkreten Verpflichtungen erwachsen, so könnte man sich jetzt auch im Fall der angestrebten Klimaneutralität trösten.« Dann werden Sorgen geäußert, »was das Bundesverfassungsgericht daraus macht, siehe Klima-Beschluss«. In diesem hatte Karlsruhe ein Grundrecht auf Nachhaltigkeit angedeutet, Freiheit schließe künftige Freiheit ein, man sprach von intertemporaler Freiheit. Und ja, »Klimaneutralität« taucht in dem Urteil natürlich auch auf, Artikel 20a Grundgesetz verpflichte den Gesetzgeber, »verfassungsrechtlich notwendigen Reduktionen von CO2-Emissionen bis hin zur Klimaneutralität« zu gestalten. Was nicht vorkommt: die Jahresangabe 2045. Das »Klimaurteil« bezieht sich vor allem auf das Übereinkommen von Paris, »wonach der Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf deutlich unter 2 °C und möglichst auf 1,5 °C gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen ist, um die Auswirkungen des weltweiten Klimawandels so gering wie möglich zu halten, sowie zum anderen das Bekenntnis der Bundesrepublik Deutschland, Treibhausgasneutralität bis 2050 als langfristiges Ziel zu verfolgen.«  Anders das 2019 verabschiedete Klimagesetz, das die Frist zum Erreichen von Klimaneutralität für 2045 setzt – allerdings erst seit einer 2021 erfolgten Korrektur, die dem Karlsruher Urteil folgte. Nun heißt es dort in Paragraf 3 »Nationale Klimaschutzziele«: »Bis zum Jahr 2045 werden die Treibhausgasemissionen so weit gemindert, dass Netto-Treibhausgasneutralität erreicht wird. Nach dem Jahr 2050 sollen negative Treibhausgasemissionen erreicht werden.« Über Bedeutung und Wirkung des Klima-Urteils von 2021 gibt es eine breit geführte Debatte. Man kann die unterschiedlichen Sichtweisen unter anderem beim Verfassungsblog nachvollziehen. Ja, es ist eine historische Entscheidung, eine der großen Leitentscheidungen wohl, Ausdruck von dem, was man Verfassungswandel nennen kann. Aber es äußerten sich auch skeptische Stimmen dahingehend, »dass die unmittelbare Wirkung des Beschlusses denkbar gering war. Vor allem wird er aber von der Politik, von den Verwaltungsgerichten und sogar vom Bundesverfassungsgericht selbst nicht umgesetzt. Das Problem, wie effektiver Klimaschutz durchgesetzt werden kann, ist nach wie vor nicht gelöst.« 

#4 Aber Sekunde mal… die einen reden von »Klimaneutralität«, die anderen von »Treibhausgasneutralität«. Ist das dasselbe? Mitnichten. »Klimaneutralität bedeutet, dass menschliches Handeln das Klima nicht beeinflusst«, schreibt die Bundesregierung, weist aber auch auf die Unschärfen hin: Mal wird es mit CO2-Neutralität gleichgesetzt, was andere Treibhausgase wie etwa Methan außen vor lässt. Zum Beispiel vom Europäischen Parlament, das schreibt: »Klimaneutralität bedeutet, ein Gleichgewicht zwischen Kohlenstoffemissionen und der Aufnahme von Kohlenstoff aus der Atmosphäre in Kohlenstoffsenken herzustellen.« Das Umweltbundesamt versucht dagegen aufzuklären: »Von Klimaneutralität ließe sich sogar erst dann sprechen, wenn Produkte nicht nur treibhausgasneutral sind, sondern auch indirekte Klimaeffekte bei der Herstellung beachtet und ausgeglichen würden.« Auch der Begriff Treibhausgasneutralität wird bisweilen mit »weniger verlässlichen oder eher ergänzenden Lösungen wie Kompensationen (Offsets) oder Carbon Capture and Storage (CCS)« verbunden, was auch wieder Probleme mit sich bringt. Und weil inzwischen Unternehmen gern grün werben, ohne dass sie wirklich grün sind, gibt es seit 2023 sogar eine ISO-Norm zu »Carbon Neutrality«. Anders gesprochen: Mit Begriffen wird versucht, Politik zu machen, in die eine wie die andere Richtung. Dass sich im Jahr 2025 Leute finden lassen, die »Klimaneutralität« als Drohkulisse verkaufen, sagt einiges über den bedauernswerten Stand der planetaren Vernunft aus. In deren Sinne wäre ja viel eher zu fragen, was denn nun eigentlich genau eine »treibhausgasneutrales Bundesrepublik« ausmachen würde. 

#5 Also: Wann wäre hierzulande Treibhausgasneutralität erreicht und was bedeutet das im Einzelnen? 2013 hat das Umweltbundesamt dazu eine Studie vorgelegt: Der darin »verwendete Begriff ›treibhausgasneutral‹ besagt in einer engen Auslegung, dass ein bestimmtes Produkt oder ein bestimmter Prozess keine Treibhausgase freisetzt. In dieser Publikation verwenden wir den Begriff auch für niedrigste, tendenziell klimaverträgliche Emissionsmengen. Einem ›treibhausgasneutralen‹ Deutschland billigen wir dementsprechend ein Emissionsbudget von rund 60 Mio. t CO2Äq zu. Das entspricht einem Minderungsniveau von 95 Prozent gegenüber 1990 für 2050. Dies bedeutet, dass der gegenwärtige Pro-Kopf-Ausstoß von Treibhausgasen in Deutschland von etwa elf Tonnen pro Jahr und Kopf auf ungefähr eine Tonne reduziert werden müsste. Dabei sind ausschließlich Treibhausgasemissionen erfasst, die in Deutschland entstehen und im Nationalen Emissionsinventar erfasst werden. Indirekte Emissionen, die durch importierte Güter in anderen Ländern verursacht werden, werden nicht einbezogen.« Die Studie hielt es für möglich, »dass Deutschland prinzipiell bis 2050 seine Treibhausgasemissionen um 95 Prozent gegenüber 1990 senken kann. Das gilt für ein Deutschland, das auch im Jahr 2050 ein hoch entwickeltes Industrieland mit heutigem Lebensstil und ähnlichen Konsum- und Verhaltensmustern ist.« Über letzteres wird man diskutieren können, ja müssen: Das Modell der planetaren Grenzen macht ja deutlich, dass die biophysikalische Existenzkrise viel umfangreicher ist, und daher auch nicht bloß mit einer Reduzierung der Treibhausgase zu bewältigen ist. Aber die ist eben unbedingt auch nötig. Wo stehen wir da? Gerade hat das Umweltbundesamt seine aktuelle Projektion veröffentlicht. Tenor: »Klimaziele bis 2030 erreichbar«, wenn auch mit viel hochgezogenen Augenbrauen, der Handlungsbedarf vor allem in den Sektoren Verkehr, Gebäuden und natürlichen Senken ist enorm. Die »gesetzlich erlaubte, angepasste Jahresemissionsgesamtmenge von 693,4 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten« wurde »2024 recht deutlich unterschritten«. Dabei hat »die Energiewirtschaft einen überproportionalen Beitrag« geleistet. Und dann kommt ein wichtiges Aber: »Die Projektionsdaten 2025 zeigen, dass das Ziel einer THG-Minderung bis 2040 um 88 Prozent gegenüber 1990 mit derzeitig implementierten klimapolitischen Instrumenten nicht erreicht wird«, und das »Ziel der Netto-Treibhausneutralität im Jahr 2045 droht weiter verfehlt zu werden. Mit den derzeitigen klimapolitischen Instrumenten und den Rahmenbedingungen ist es nicht absehbar, dass in allen Sektoren ausreichend tiefgreifende Transformationen hin zur Treibhausgasneutralität gelingt.« Mit diesen »derzeitigen klimapolitischen Instrumenten und den Rahmenbedingungen« waren noch nicht das »Finanzpaket« der kommenden Bundesregierung oder die Wiederbelebung des KTF gemeint. Ob diese kommen und was das bringt, wird man sehen müssen. Und dass, siehe oben, der Klimaschutz zurück auf der Agenda sei, wird man ohnehin nur sagen können, wenn man der Auffassung war, dass er in hinreichendem Maße dort schon zuvor Berücksichtigung fand. Allen vorliegenden Fakten und Daten nach ist das nicht der Fall gewesen.

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